Förderung

Von welchen Förder­möglichkeiten kann ich profitieren?

Beim Start in den Klimaschutz durch die Installation einer PV-Anlage gibt es auch finanzielle Unterstützung, sowohl bei der Anschaffung als auch beim Betrieb.

Zwei Säulen der „Förderung“

  1. Die Förderkredite und -programme des Bundes und der Länder
    sowie
  2. die Einspeisevergütung.

Darüber hinaus unterstützen kommunale Förderprogramme interessierte Bauherrn beim Kauf oder der Installation von PV-Anlagen mit und ohne Batteriespeicher.

Eine ausführliche Erläuterung der Förderprogramme für PV-Anlagen finden Sie  hier: Förderprogramme PV-Anlagen

Förderkredite & -programme des Bundes

Über die KfW lässt sich die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation fördern. Hierfür müssen die Anlagen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen. Mit ihrem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Standard unterstützt die KfW PV-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen.

Dafür stellt die KfW Darlehen zur Finanzierung einer PV-Anlage, einer PV-Anlage plus Batteriespeicher oder nur für Batteriespeicher bereit. Selbst für vorhandene Anlagen gibt es Kredite. Hier darf die PV-Anlage aber noch kein volles Jahr am Netz gewesen sein oder wurde so modernisiert, dass sich ihre Leistung erhöht hat.

Die Laufzeiten liegen zwischen fünf und 30 Jahren. Im günstigsten Fall beträgt der effektive Jahreszins 4,01 Prozent (Stand: 30.01.2023). Natürlich ist dieser auch abhängig von der Dauer der Zinsbindung sowie der Bonität des Antragstellenden. Details klärt i.d.R. die Hausbank, über die auch der Kreditvertrag abgeschlossen wird. Für weitere Informationen lohnt sich der Blick auf die Website der KfW.

Über den Förderassistenten der KfW kann man die Antragsunterlagen direkt online vorbereiten. Anschließend ist noch vor dem Kauf der Anlage Kontakt mit der Hausbank aufzunehmen. Sie wickelt alles weitere mit der KfW ab. Nach der Bewilligung schließt die Hausbank dann den Kreditvertrag mit den Antragstellenden ab. Das Programm 270 der KfW wird von einigen Sparkassen, der Commerzbank und der Deutsche Bank (ab 25.000 Euro Kreditvolumen) unterstützt.

Eine weitere bundeseinheitliche Förderung stellt die seit Anfang 2023 geltende Befreiung von der Umsatzsteuer für den Erwerb, die Einfuhr und die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern dar. Die Steuerbefreiung gilt auch für den Austausch defekter Komponenten bestehender PV-Anlagen sowie deren Erweiterung. Inwieweit Umfeldmaßnahmen, wie z.B. die notwendige Maßnahmen an der Konstruktion des Daches, ebenfalls steuerlich begünstigt werden, soll in einem ergänzenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums geklärt werden. Die Steuerbefreiung kommt nur dem „Betreibenden“ einer PV-Anlage zugute.

Um weitere z.B. bundesländerbezogene Förderprogramme zu finden, ist der Fördermittel-Check des gemeinnützigen Online-Portals CO2online zu empfehlen.

Einspeise­vergütung

Neben dem Eigenverbrauch, der bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung einer PV-Anlage berücksichtigt werden muss, kann überschüssiger, also nicht selbst genutzter Strom ins öffentliche Netz eingespeist werden. Hierfür erhält die/der Betreiber:in der PV-Anlage eine Einspeisevergütung.

Geregelt werden die unterschiedlichen Vergütungen in der seit 30. Juli 2022 in Kraft getretenen Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), dem so genannten „EEG 2023“. Grundsätzlich gilt: PV-Anlagen, die jetzt in Betrieb genommen werden, erhalten für die Einspeisung eine höhere Vergütung als bisher.

Die Höhe der Vergütung orientiert sich an der jeweiligen Anlagengröße. Für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom aus Anlagen bis 10 kWp liegt die Vergütung bei 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Soll der erzeugte Strom vollständig, also ohne Eigenverbrauch, ins öffentliche Netz eingespeist werden, liegt die Vergütung mit bis zu 13 Cent pro kWh noch höher. In diesem Fall wird die eigene Stromrechnung natürlich nicht reduziert.

Zudem muss die Volleinspeisung vor Inbetriebnahme der Anlage dem Netzbetreiber schriftlich gemeldet werden.
Die Zahlung der Einspeisevergütung startet im Jahr der Inbetriebnahme und gilt weitere 20 Jahre lang. Darüber hinaus gelten die Sätze für alle PV-Anlagen, die bis Januar 2024 in Betrieb gehen. Danach verringert sich die Vergütung im halbjährlichen Rhythmus um jeweils 1 Prozent.

Achtung: Zwar sind die genannten Vergütungen dem EEG 2023 entnommen, jedoch stehen die Werte der festen Einspeisevergütung nicht direkt im Gesetzestext. Sie lassen sich aus den unterschiedlichen Angaben und Regelungen des EEG 2023 ermitteln.

Kommunale Förderprogramme

Auch Städte fördern mit eigenen Programmen die Installation von PV-Anlagen, Batteriespeichern oder beidem. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird regelmäßig aktualisiert.

Aachen
Seit August 2020 unterstützt die Stadt Aachen die Installation von PV-Anlagen auf Hausdächern und an Fassaden. Hat die PV-Anlage eine Leistung zwischen 1 und 30 kWp, ist neu und wird ans Stromnetz gekoppelt gibt es einen Zuschuss (Stand 01-2023).
Weitere Informationen

Bonn
Mit 100 Euro pro kWp fördert die Stadt Bonn den Ausbau von PV-Anlagen. Einzige Voraussetzung: Mit der neu errichteten Anlage wird die gesamte belegbare Dachfläche voll ausgeschöpft. 
Weitere Informationen

Braunschweig
Hier werden ab April 2023 PV-Anlagen an Hausfassaden mit je 200 Euro pro kWp bei Anlagengrößen von 3 kWp bis 20 kWp gefördert.
Weitere Informationen

Düsseldorf
In der Landeshauptstadt NRWs werden die Installation von PV-Anlagen sowie die Anschaffung von Batteriespeichern gefördert. Aufgrund der hohen Nachfrage vergibt die Stadt Düsseldorf z. Zt. vorläufige Fördernummern.
Weitere Informationen

Erlangen
In Erlangen werden neue PV-Anlagen ebenso bezuschusst wie die Erweiterung bestehender Anlagen. Auch gibt es Fördergelder für die Anschaffung von Batteriespeichern in Verbindung mit PV-Anlagen.
Weitere Informationen

Essen
Das Anfang 2022 mit einem Fördertopf von 500.000 Euro gestartete und im Juli 2022 um 300.000 Euro ergänzte Förderprogramm 2022 der Stadt Essen wurde geschlossen, da sämtliche Fördermittel ausgeschöpft sind. Geplant ist eine Neuauflage eines Förderprogramms in 2023.
Weitere Informationen

Freiburg
In der Stadt Freiburg werden Batteriespeicher aus Lithium-Ionen-Zellen in Verbindung mit einer ebenfalls neu angeschafften PV-Anlage gefördert.
Weitere Informationen

Köln
Für die Installation von PV-Anlagen bis 50 kWp Leistung gibt es in Köln über das Förderprogramm Gebäudesanierung und erneuerbare Energien pro installiertem kWp 250 Euro. 
Weitere Informationen

München
Mit dem Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude unterstützt die Stadt München die Installation von PV-Anlagen. Interessant ist, dass es für Anlagen auf denkmalgeschützten Häusern sowie für dachintegrierte Anlagen gesonderte Zuschläge gibt. Auch die Kombination von PV-Anlagen mit Gründächern werden zusätzlich gefördert.
Weitere Informationen

Münster
Auch die Stadt Münster fördert gezielt die Installation von PV-Anlagen an Hausfassaden, auf Mehrfamilienhäusern und auf begrünten Dächern. In 2023 gibt es pro kWp erstmals installierte Leistung 300 Euro.
Weitere Informationen

Stuttgart
In der Schwabenmetropole werden die Umsetzungskosten für die Installation einer PV-Anlage gefördert. D.h. nicht für die Komponenten wie Module, Wechselrichter etc. erhält man Zuschüsse, sondern für die Umfeldkosten wie Gerüststellung, neue Blitzschutzanlage, erforderliche Dachsanierung oder neue Zählerschränke.
Weitere Informationen

Wiesbaden
In der Landeshauptstadt Wiesbaden sind Fördergelder für die Installation von PV-Anlagen mit und ohne Batteriespeicher verfügbar.
Weitere Informationen
Hinweis: Der Förderantrag ist bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden einzureichen. 

Wenn Sie schon wissen was Sie wollen, dann finden Sie hier den besten Partner für Ihr Klimaschutzprojekt: