Mit Photovoltaik wird die direkte Umwandlung von Lichtenergie, in der Regel Sonnenlicht, in elektrischen Strom bezeichnet.
Dazu bedient man sich Solarzellen. Erzeugt wird Gleichstrom, der über einen Wechselrichter dann in Haushaltsstrom mit 230 Volt umgewandelt wird.
Welche Arten von Solarmodulen und Installationsvarianten es gibt, findet sich unter der Rubrik Technik.
Für die Installation von PV-Anlagen auf dem Dach oder an der Fassade müssen technische und rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Der Einbau einer PV-Anlage auf dem Dach ist mit vielen Gefahren verbunden und zugleich ein Eingriff in die Gesamtkonstruktion, der sich auch auf die Dichtigkeit des Daches auswirken kann. Auch die jahrzehntelange Herstellergarantie ist von einer fachgerechten Montage abhängig.
Deshalb ist sowohl auf dem Dach als auch an der Fassade ein Dachdeckerbetrieb der richtige Ansprechpartner für eine fachgerechte Installation einer PV-Anlage. Da der Anschluss an die Hauselektrik und das Stromnetz ohnehin durch einen Elektrofachbetrieb, erfolgt, arbeiten die meisten Dachdeckerbetriebe mittlerweile mit Partnern aus dem Elektrohandwerk. Hier finden Sie einen Dachdeckerbetrieb in Ihrer Nähe.
Daher gilt: Alle Installationsarbeiten, die mechanisch oder statisch einen Eingriff in die Dachkonstruktion erfordern, sind dem Dachdeckerhandwerk vorbehalten, dürfen aber aufgrund der Verwandtschaftserklärung auch vom Klempnerhandwerk durchgeführt werden. Das Zimmererhandwerk darf ebenfalls PV-Anlagen installieren, und zwar im Rahmen der ihm zugewiesenen Arbeiten am Dach. Diese beinhalten die Deckung von Dächern mit Dachziegeln, Dachsteinen, Schindeln, Faserzementwellplatten und -dachplatten in waagrechter Ausführung einschließlich der Unterkonstruktionen.
Es wird auch schnell klar, warum. Denn auf einem Steildach wird eine Photovoltaikanlage im Regelfall in der Unterkonstruktion des Daches – also dem Dachstuhl – befestigt. Um diese Art der Befestigung vornehmen zu können, wird üblicher Weise die Dacheindeckung abgenommen, bearbeitet und wieder eingedeckt. Diese Tätigkeiten fallen unter die Handwerksordnung (HwO) und dürfen somit nur von dort eingetragenen Dachdeckerbetrieben durchgeführt werden.
Wird auf ein Flachdach eine Photovoltaik-Anlage durch Auflast aufgebracht, sieht es im Sinne der Handwerksordnung etwas anders aus. Da heißt es: „kein Gewerbe der HwO bei reiner Montage und ohne Eingriff in die Dachunter- bzw. Fassadenkonstruktion bei Aufdachsystemen”. Allerdings ist es auch hier ratsam, einen Dachdeckerbetrieb zu beauftragen, zumal ein Beschluss des VG Münster besagt, dass auch bei „einer durch reine Auflast/Beschwerung aufgebrachte Anlage ein Eingriff in die Dachunterkonstruktion durch einen Eingriff in die Statik vorliegt.“
Mit Blick auf den Klima- und Umweltschutz lohnt sich eine PV-Anlage eigentlich immer. Aber auch mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit sind PV-Anlagen durchaus lohnend.
Als Prosumer:in nutzt man den von der eignen PV-Anlagen erzeugten Strom selbst. Man ist also zugleich Produzent:in und Konsument:in des Stroms. Hier gilt: Je mehr Strom man selbst verbraucht, um so mehr rechnet sich die PV-Anlage. Denn im Gegensatz zum Strom aus dem Netz ist der Strom vom Dach deutlich günstiger.
Mit einer üblichen PV-Anlage kann bis zu 30 Prozent des eigenen Strombedarfs gedeckt werden. Ist zusätzlich ein Batteriespeicher vorhanden, können sogar bis zu 70 Prozent des Bedarfes über die PV-Anlage bedient werden. Zudem ist man mit einer PV-Anlage in jedem Fall deutlich unabhängiger von externen Stromlieferanten.
Nicht verbrauchter Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden. Hierfür erhält man eine Einspeisevergütung, die natürlich auch zur Wirtschaftlichkeit der Anlage beiträgt.
Geregelt werden die unterschiedlichen Vergütungen in der seit 30. Juli 2022 in Kraft getretenen Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), dem so genannten „EEG 2023“. Grundsätzlich gilt: PV-Anlagen, die jetzt in Betrieb genommen werden, erhalten für die Einspeisung eine höhere Vergütung als bisher.
Detailliertere Informationen finden Sie unter der Rubrik Förderung.
Hilfreich ist auch dieses Tool, um einen Überblick des aktuellen Verbrauchs zu erhalten: Energiesparkonten
Der Preis einer PV-Anlage ist nicht nur anhand ihrer Nennleistung (Kilowatt Peak kWp) zu bewerten, sondern auch anhand ihrer Größe. So sollte eine kleine PV-Anlage in der Anschaffung nicht zu teuer sein, damit sich deren Betrieb tatsächlich rechnet. Umgekehrt gilt: Der Preis für eine PV-Anlage steigt nicht proportional zu ihrer Leistung.
So ist z.B. die vierfache Leistung zum dreifachen Preis zu erhalten. Denn je mehr Leistung eine Anlage hat, desto geringer fällt der Preis pro Kilowatt Peak Nennleistung aus. Schließlich fallen hier die Kosten für die Montage weniger ins Gewicht. Natürlich ist auch die wirtschaftliche Bilanz einer Photovoltaikanlage besser, je mehr Leistung sie liefert.
PV-Module, Wechselrichter oder ein möglicher Batteriespeicher werden als Gesamtanlage immer dem individuellen Bedarf angepasst. Gleichzeitig unterliegenden die Preise zur Zeit ziemlichen Schwankungen, sodass eine allgemeine Preisangabe eigentlich unmöglich ist. Am besten lässt man sich ein objektbezogenes Angebot von einem Dachdeckerbetrieb erstellen. Hier werden dann auch die technischen Möglichkeiten sowie die Dachausrichtung und -neigung berücksichtigt.
Zur Anschaffung einer PV-Anlage lassen sich verschiedene Förderungen nutzen. Dann können bei der späteren Nutzung auch Förderungen zum Tragen kommen. Hier spielt die Einspeisevergütung für den produzierten Strom eine wichtige Rolle.
Die wichtigsten Fördermaßnahmen sind
Aktuell: Der Erwerb, die Einfuhr und die Installation von PV-Anlagen und Stromspeichern sind seit Anfang 2023 von der Umsatzsteuer befreit. Auf den Rechnungen für die PV-Anlage und deren Installation sind also 0% Umsatzsteuer ausgewiesen. Ob die Hersteller den preislichen Vorteil in Gänze an die Kunden weitergeben, bleibt abzuwarten.
Ausführliche Informationen unter der Rubrik Förderung.
Alternativ zum Kauf einer PV-Anlage lässt sich diese auch mieten oder pachten. Solche Angebote gibt es von regionale Versorgern und überregionalen Unternehmen. Die Vorteile liegen auf der Hand: geringer Aufwand und keine hohe Anfangsinvestition. Bei monatlichen Kosten zwischen 80 und 300 Euro klingt das zunächst überschaubar. Den selbst erzeugten Strom darf man auch selbst verbrauchen, die Überschüsse ins öffentliche Netz einspeisen und sich gemäß EEG 2023 rückvergüten lassen. In den meisten Fällen sind Wartung, Reparaturen und Versicherung während des Betriebes mit abgedeckt.
Natürlich gibt es auch einige Nachteile. So sind häufig die Laufzeiten mit mindestens 20 Jahren sehr lang und praktisch nicht kündbar. Wird das Haus, auf dem die PV-Anlage installiert ist, verkauft, so muss der Mietvertrag für die Anlage bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit übernommen werden. Rechnet man über diesen Zeitraum die monatlichen gezahlten Kosten zusammen, übersteigt die Summe die Anschaffungskosten einer eigen PV-Anlage deutlich, teilweise um das zwei- oder sogar dreifache.
Kurzum, Miete oder Pacht ist in den allermeisten Fällen deutlich teurer als ein Kauf.
Grundsätzlich sollte die PV-Anlage natürlich so groß sein, dass sie im Idealfall den größten Teil des Eigenbedarfes abdecken kann.
Hierbei meint Größe nicht die Fläche, sondern die elektrische Leistung (Nennleistung), die in Kilowattpeak (kWp) also Kilowatt Spitzenleistung angegeben wird. Dieser Wert wird unter standardisierten Laborbedingungen ermittelt und definiert die maximale Leistung der PV-Module. Will man eine Anlagenleistung von 1 kWp haben, benötigt man hierfür eine Fläche von circa fünf bis sieben Quadratmetern.
Natürlich schwankt der Stromertrag abhängig von der Sonneneinstrahlung und den Jahreszeiten. Verschattung, reflektierendes Licht oder Verschmutzung der Module haben auch Einfluss auf den Ertrag.
Zu klein sollte eine PV-Anlage auch nicht sein, da dies in vielen Fällen nicht wirtschaftlich ist. Denn kleine Anlagen sind pro kWp teurer als größere. In den meisten Fällen setzt die zu Verfügung stehende Fläche die Grenze für die Größe einer PV-Anlage.
Grundsätzlich sollte man fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Dann sind die baulichen Voraussetzungen zu prüfen. In der Regel benötigt man für die Installation von kleineren PV-Anlagen an oder auf einem Gebäude keine Baugenehmigung. Eine kurze Rückfrage bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung verschafft zusätzlich Sicherheit.
Im nächsten Schritt werden die Kriterien der PV-Anlage festgelegt. Dazu gehören die Leistung, die maximale Größe und auch die Höhe der zur Verfügung stehenden Investitionssumme. Neben dem aktuellen Stromverbrauch hilft auch ein Blick auf zukünftige Maßnahmen und Anschaffungen wie Wärmepumpe oder Elektroauto.
In jedem Fall sind mehrere Angebote einzuholen, die immer einen vorherigen Vor-Ort-Termin des jeweiligen Anbieters voraussetzen.
Fördermittel müssen beantragt und bewilligt sein, bevor ein konkreter Auftrag bei einem Anlagenhersteller oder Fachbetrieb unterschrieben wird.
Grundsätzlich ist eine Kombination von Dachbegrünung und PV-Anlage möglich. Natürlich sollte die Bepflanzung die PV-Module nicht verschatten. Umgekehrt wirkt sich die Begrünung positiv auf die Effizienz der PV-Module aus, da sich eine begrünte Dachfläche nicht so stark erwärmt wie eine Fläche mit reiner Abdichtung oder mit Kies. Auch die Verdünstungskühlung wirkt sich positiv auf die Effizienz der PV-Anlage aus. Natürlich muss die Frage der Kombination von Gründach und PV-Anlage immer objektbezogen geklärt werden.
Eine eigene PV-Anlage produziert kostenlosen Solarstrom für Ihr Haus. Überschüssigen Strom können Sie ins Stromnetz einspeisen. Damit alles seine Richtigkeit hat, müssen Sie die PV-Anlage bei drei Stellen mit folgenden Fristen anmelden:
Der beauftrage Dachdeckerbetrieb, der Elektrofachbetrieb oder Sie selbst können die PV-Anlage beim Stromnetzbetreiber anmelden. Oft geht dies über ein Online-Formular auf der Webseite Ihres zuständigen Betreibers.
Achtung: Den Anschluss der PV-Anlage ans Stromnetz darf nur der Elektrofachbetrieb vornehmen!
Vergütet wird jede eingespeiste Kilowattstunde nach den Vergütungssätzen des EEG 2023. Deshalb müssen einmal jährlich auch bestimmte Daten an den Netzbetreiber gemeldet werden. Ein Einspeisevertrag, der häufig von den Netzbetreibern angeboten wird, muss nicht separat abgeschlossen werden.
Im Markenstammregister der Bundesnetzagentur sind PV-Anlage und – wenn vorhanden – auch der Batteriespeicher einzutragen. Gemeldet werden müssen die Inbetriebnahme, die Stilllegung, technische Änderungen sowie ein Betreiber:innenwechsel. Das alles geht nur online.
Als Betreiber einer PV-Anlage gehen Sie einer gewerblichen Tätigkeit - Vorsicht: nicht dasselbe wie Gewerbe - und werden zum Unternehmer. Bei Anlagen mit bis zu 30 kWp gilt seit 2023 allerdings eine Umsatzsteuer von 0 %. Die Inbetriebnahme selbst gilt dennoch als Aufnahme einer unternehmerische Tätigkeit und sollte dem zuständigen Finanzamt daher innerhalb des ersten Monats gemeldet werden. Details dazu besprechen Sie mit Ihrem Steuerbüro.
Nutzen Sie den Strom aus der eigenen Anlage ausschließlich selbst und speisen keinen Strom ins öffentliche Netz ein, benötigen Sie keine Anmeldung ihrer PV-Anlage bei Finanzamt aus. Aber Sie sollten bedenken: Die Vermeidung des bürokratischen Mehraufwands lohnt sich nur, wenn Sie fast 100 % Ihres Solarstroms auch wirklich selbst nutzen. In der Praxis wird dies aber so gut wie nie erreicht. Daher sollten Sie Ihre Photovoltaikanlage sicherheitshalber beim Finanzamt anmelden.
Achtung: Die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber ist immer nötig. Also auch, wenn kein Strom ins Netz gespeist wird.
Als Privatperson muss für den Betrieb einer PV-Anlage auf dem eigenen Einfamilienhaus kein Gewerbe beim Ordnungsamt angemeldet werden. Bereits im Jahr 2010 hat der Bund-Länder-Ausschuss Gewerberecht dazu eine eindeutige Empfehlung abgegeben.
Dank der radikalen Vereinfachung der steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen im Rahmen der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes im Dezember 2022 müssen in Wohnhaus-Anlagen bis 30 kWp bei der Einkommenssteuer generell nicht mehr berücksichtigt werden. Umgekehrt können demzufolge auch keine steuerlichen Optimierungen (Abschreibungen, Investitions-Abzugsbeträge) mehr genutzt werden.
Weitere hilfreiche Informationen dazu finden Sie hier: PV-Anlage anmelden
Um PV-Anlagen bei Gefahren wie Sturm, Hagel, Blitz und Feuer abzusichern, sollten sie mindestens in der Wohngebäudeversicherung miteingeschlossen werden.
Spezielle zusätzliche PV-Versicherungen sind zwar teuer, können aber weitere Sicherheit bieten, wenn die Anlage besonders teuer war oder ein Kredit zur Finanzierung in Anspruch genommen wurde.
Im Betrieb sollte die Funktion und der Ertrag der Anlage regelmäßig kontrolliert werden. Hierbei hilft i.d.R. der Wechselrichter, da er die Daten der Energieerzeugung speichert. Diese sind am Display, über eine gesonderte App oder im Internet abrufbar.
Wie ertragreich die PV-Anlage ist, lässt sich über den Vergleich mit anderen Anlagen in der Region ermitteln.
Eine Fachperson sollte regelmäßig einmal pro Jahr die Sicherheit und Funktion der Anlage prüfen. Sinnvoll ist sicher auch eine professionelle Reinigung der Solarmodule. Dies kann, soweit notwendig, im Zuge der jährlichen Überprüfung erfolgen.
Oft wird gefragt, ob PV-Anlagen besonders brandgefährdet seien. Die gute Nachricht: Nein, das sind sie nicht: „Laut der umfangreichen Recherche des vom TÜV Rheinland, Fraunhofer ISE und Bundeswirtschaftsministerium geförderten Leitfadens Brandrisiko haben etwa 0,016 Prozent der bis 2013 der in Deutschland verbauten Anlagen tatsächlich einen Brand verursacht“, sagt Sascha Beetz, Referent für Klimaschutz, Energie und Nachhaltigkeit, bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
Mehr dazu Verbraucherzentrale SH
In der Regel liegt die Nutzungsdauer einer Solaranlage bei mehr als 20 Jahren und in manchen Fällen sogar über 30 Jahren.
Maßgeblich ist, wie lange die einzelnen Komponenten der PV-Anlage funktionieren. Daher ist es sinnvoll, nicht nur qualifizierte Handwerker, sondern auch hochwertige Materialien-Komponenten zu wählen.
Dachdeckerbetriebe beraten Sie hier individuell und finden Lösungen, die für jeden Geldbeutel geeignet sind.
Wichtig: Ein Austausch einzelner Bauteile kann auch dann sinnvoll sein, wenn sie noch funktionieren, jedoch die Leistungsfähigkeit neuer Komponenten höher sind. (900 W Module im Jahr 2035).